ESG bei Main

Main Capital Partners ist der Ansicht, dass ESG (Environmental, Social and Governance) von großer Bedeutung für das Unternehmen und die Investmentbranche ist.

Main Capital Partners ist der Ansicht, dass ESG (Environmental, Social and Governance) von großer Bedeutung für das Unternehmen und die Investmentbranche ist.

Mit der Implementierung von ESG in unsere Organisation konzentriert sich Main Capital Partners auf die Zukunft seiner Portfoliounternehmen, Investoren sowie der eigenen Angestellten. Wir sind davon überzeugt, dass sozial verantwortliches Handeln (und die Einhaltung der ESG-Leitlinien) unsere Möglichkeiten verbessert, Verpflichtungen gegenüber den Begünstigten nachzukommen und unsere Investitionstätigkeit besser auf die allgemeinen Interessen der Gesellschaft abzustimmen.

Die Werte von Main Capital Partners sind: Partnerschaft, Qualität, Integrität, Verantwortlichkeit, Teamarbeit und Respekt. Diese Werte sind der Schlüssel für die Konformität und Integrität der Organisation und der Personen, die für Main Capital Partners arbeiten. Diese Werte ermöglichen es Main Capital Partners, jetzt und in Zukunft erfolgreich zu sein, da sie das Handeln des Unternehmens legitimieren und ein Gleichgewicht zwischen “People, Planet and Profit” herstellen.

Da Nachhaltigkeit für Main Capital Partners von großer Bedeutung ist, haben wir eine ESG-Projektgruppe innerhalb von Main Capital Partners gegründet und einen ESG-Beauftragten mit Erfahrungen im Bereich nachhaltige Finanzen ernannt. Die Projektgruppe besteht aus (auch unter Berücksichtigung der Abschwächung potenzieller Interessenkonflikte): dem Investor Relations Manager & ESG Officer, dem Compliance Officer und dem CFRO. Der ESG-Beauftragte sorgt u. a. für die korrekte Umsetzung der ESG-Politik und die Aktualisierung der Informationen zur Nachhaltigkeit auf der Website. Der Compliance-Beauftragte überwacht die Umsetzung der ESG-Politik und berichtet dem Vorstand entsprechend. Der Vorstand ist für die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken in die Prozesse innerhalb der Organisation verantwortlich.

PRI
Um die Bedeutung von ESG zu unterstreichen, hat sich Main Capital Partners seit 2014 zu einer Mitgliedschaft in den Principles for Responsible Investment (PRI) verpflichtet, die von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen wurden (www.unpri.org). In Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Überzeugungen des Fondsmanagers (d.h. Main Capital Partners) werden Investitionen in bestimmten Segmenten, geografischen Gebieten und Aktivitäten ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass der Fondsmanager nicht in Portfoliounternehmen mit Sitz in korrupten Ländern, in von Kinderarbeit betroffene Branchen oder in die Waffenindustrie investieren wird (siehe die sechs Grundsätze und die vollständige Exklusionsliste: https://main.nl/value/). Da unser Investitionsschwerpunkt auf Softwareunternehmen in Nordwesteuropa liegt, sind die meisten dieser Kriterien leicht zu erfüllen.

 

SFDR Disclosures
Main Capital Partners (Main) verfügt über eine Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds gemäß der “Directive of Alternative Investment Fund Managers” (2011/61/EC), die in Artikel 2:65 des niederländischen Gesetzes für die Finanzaufsicht umgesetzt wurde. (Wet op het financieel toezicht).

Der nachstehende Wortlaut entspricht den Angaben von Main gemäß der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (2019/2088) (SFDR), wenn er als Verwalter gemäß der AIFMD handelt.

Article 8 website disclosure – Main Capital VIII

Article 8 website dislosure – Main Foundation II

Article 8 website – summary European languages

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken

Dieser Abschnitt beinhaltet die Offenlegung von Main in Übereinstimmung mit Artikel 3 (1) der SFDR.

Ein “Nachhaltigkeitsrisiko” wird in der SFDR definiert als:

“ein umweltbezogenes, soziales oder die Unternehmensführung betreffendes Ereignis oder eine Bedingung, das bzw. die, wenn es bzw. sie eintritt, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Anlage eines von Main verwalteten alternativen Investmentfonds (AIF) haben könnte”.

Bei den Investitionsentscheidungen für die von Main verwalteten AIF folgt das Unternehmen einem Investitionsentscheidungsprozess. Dieser Prozess beinhaltet, dass Main, bevor Investitionsentscheidungen im Namen eines AIF getroffen werden, eine Due-Diligence-Prüfung durchführen muss, die unter anderem auch die Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Main hat einen eigenen Due-Diligence-Fragebogen entwickelt, in dem ESG ein wichtiger Bestandteil ist. Die Antworten auf den Due-Diligence-Fragebogen in Bezug auf eine vorgeschlagene Investition werden von dem verantwortlichen Deal-Team analysiert, in den Investitionsantrag aufgenommen und in der Sitzung des Investmentkomitees vorgestellt und diskutiert. Das Investmentkomitee von Main ist bestrebt, die identifizierten Risiken (einschließlich der Nachhaltigkeitsrisiken) zusammen mit anderen relevanten Faktoren zu bewerten, die in einem Investitionsantrag aufgeführt sind. Im Anschluss an seine Bewertung trifft das Investmentkomitee von Main die Investitionsentscheidung für den betreffenden AIF.

Nach der Investition und während der Laufzeit wird Main den Due-Diligence-/ESG-Fragebogen für alle Portfoliounternehmen jährlich aktualisieren. Dadurch wird das Managementteam auf bestimmte ESG-relevante Themen aufmerksam gemacht, die möglicherweise eine Rolle spielen.

 

Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Dieser Abschnitt stellt die Offenlegung von Main gemäß Artikel 4 (1) (b) der SFDR dar

Main berücksichtigt bei seinen Investitionsentscheidungen keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (einschließlich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung) im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der SFDR.

Die Gründe, warum Main die negativen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf solche Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt und daher auf seiner Website keine grundsätzliche Erklärung zu den negativen Auswirkungen (PAI-Erklärung) gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der SFDR veröffentlicht, beruhen auf den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Vertraulichkeit, wie weiter unten erläutert wird.

Zunächst einmal ist Main nicht verpflichtet, eine PAI-Erklärung zu veröffentlichen, da das Unternehmen weniger als 500 Personen beschäftigt (Artikel 4 Absatz 3 der SFDR). Darüber hinaus erfordert die Veröffentlichung einer PAI-Erklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Abschnitt a der SFDR, dass alle Portfoliounternehmen Daten zu einer beträchtlichen Anzahl von Indikatoren gemäß Anhang I der delegierten Verordnung über die SFDR liefern. Portfoliounternehmen verfügen möglicherweise nicht immer über solche Daten, und die Beschaffung solcher Daten kann für ein Portfoliounternehmen übermäßig aufwändig sein. Darüber hinaus erfordert die Erstellung einer PAI-Erklärung einen erheblichen Zeit- und Kapazitätsaufwand für Main, was eine übermäßige Belastung für die kleine Organisation von Main darstellt. Schließlich verfolgt Main eine Private-Equity-Strategie und kann und darf keine AIFs öffentlich anbieten. Die Veröffentlichung von Informationen über die Portfoliounternehmen steht nicht im Einklang mit dem privaten Charakter eines AIFs.

Main wird jährlich überprüfen, ob die Veröffentlichung einer PAI-Erklärung in Betracht gezogen wird, beabsichtigt jedoch nicht, dies in naher Zukunft zu tun.

 

Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Lohnpolitik
Dieser Abschnitt stellt die Offenlegung von Main gemäß Artikel 5 (1) der SFDR dar.
Main hat eine Vergütungspolitik aufgestellt. Darin ist festgelegt, dass Main den identifizierten Mitarbeitern eine Kombination aus fester Vergütung (Gehalt und Sozialleistungen) und variabler Vergütung zahlt, die unter anderem einen jährlichen Barbonus umfasst. Der jährliche Bargeldbonus wird auf der Grundlage von finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien gewährt. Die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, auf deren Grundlage den identifizierten Mitarbeitern ein jährlicher Bargeldbonus gewährt wird, berücksichtigen die Einhaltung aller Richtlinien und Verfahren, einschließlich derjenigen, die sich auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess beziehen.